Steuernews für Klienten

Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnkonto beinhalten?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstunden aller Mitarbeiter aufgezeichnet werden. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015 ...mehr

Strafzuschlag vermeiden

Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA ...mehr

Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für Kleingewerbetreibende?

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. ...mehr

Unternehmensgründung

Ein ausreichend hohes Startkapital ist bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Mutter mit Kind

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Euro
0 – 3 Jahre € 197,00
3 – 6 Jahre € 253,00
6 – 10 Jahre € 326,00
10 – 15 Jahre € 372,00
15 – 19 Jahre € 439,00
19 – 28 Jahre € 550,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Stand: 26. September 2014

hCards

Logo von Mag. Bernhard Siess – Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
Mag. Bernhard Siess – Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, work: Schulgasse 1, 6020 Innsbruck, Österreich, work: (+43 512) 28 27 67-0, fax: (+43 512) 28 27 67-18
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20