Steuernews für Klienten

Schenken von Immobilien wird teurer

Neben der Grundbucheintragungsgebühr könnte auch die Grunderwerbsteuer bald erheblich höher werden ...mehr

Umsatzsteuer bei Vermietung

Unter welchen Bedingungen darf ein Vermieter die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten steuerpflichtig behandeln? ...mehr

Wann fällt eine Vorsorgewohnung unter Liebhaberei?

Eine sichere Geldanlage ist – gerade wenn die Zinsen niedrig sind – ein beliebtes Thema. ...mehr

UID-Nummer

Unternehmer brauchen eine UID-Nummer, sobald sie innerhalb der EU Waren einkaufen, verkaufen oder sonstige Leistungen ausführen. ...mehr

Betriebspensionen: Freiwillige Vorwegbesteuerung

Erhalten Sie eine Betriebspension? Dann könnte für Sie die Vorwegbesteuerung in Frage kommen. ...mehr

Neue VwGH-Urteile zur Abschreibung

Wann darf mit der AfA begonnen werden, kann bei Gebäuden die AfA erhöht werden und wie muss das Gutachten aussehen? ...mehr

Abfertigung: Aus „Alt“ wird „Neu“

Ein Übertritt von der Abfertigung alt in die Abfertigung neu ist gesetzlich nur mehr bis zum 31.12.2012 möglich. ...mehr

UID-Nummer

Euro-Symbol

Als Unternehmer brauchen Sie eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), sobald Sie innerhalb der EU Waren einkaufen, verkaufen oder sonstige Leistungen ausführen. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung aller Unternehmen in der EU.

Die UID-Nummer muss beim zuständigen Finanzamt im jeweiligen Mitgliedstaat beantragt werden.

Seit 1.8.2012: UID-Büro geschlossen

Gibt ein Geschäftspartner eine UID-Nummer an, so muss sie gültig sein. Möglich war die Überprüfung der UID-Nummer bisher über das UID-Büro in Suben, online über FinanzOnline oder über die Homepage der EU (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do).

Mit 1.8.2012 wurde das UID-Büro in Suben geschlossen. Über FinanzOnline kann die UID-Nummer am einfachsten geprüft werden.

Sollte eine elektronische Überprüfung nicht möglich sein, so kann per Telefon oder auch schriftlich beim Finanzamt des Antragstellers angefragt werden.

Die Bestätigung, dass die UID-Nummer gültig ist, sollten Sie ausdrucken und wie andere Belege aufbewahren.

Stand: 06. September 2012

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