Steuernews für Klienten

Advance Ruling

Der neue verbindliche Auskunftsbescheid der Behörde. ...mehr

Urlaubsansprüche

Die wichtigsten Bestimmungen zum Thema Urlaub. ...mehr

Steuerfreie Essensgutscheine

Essensmarken sind kein Bestandteil des Arbeitslohns. ...mehr

Besteuerung von Preisausschreiben

Glücksspielabgabe in Höhe von fünf Prozent auf Preisausschreiben. ...mehr

Besteuerung von Preisausschreiben

Kleeblätter

Höhe der Abgabe

Von Gewinnen, die bei Preisausschreiben verlost werden, muss eine Gebühr von 5 % an das Finanzamt abgeführt werden. Als Berechnungsbasis dient der Verkaufspreis (gemeine Wert) der verlosten Gegenstände.

Steuerschuldner, Berechnung und Abfuhr der Steuer

Der Unternehmer, der das Gewinnspiel veranstaltet, ist verpflichtet, die Gebühr einzuheben.

Das dafür vorgesehene Steuererklärungsformular ist das Formular zur Abrechnung über Glücksspielabgabe Finanzierungsbeitrag und Landeszuschläge (GSp 50). Die Unterlagen über das Preisausschreiben sollten aufbewahrt werden.

Änderung für den Gewinner

Für den Kunden selbst, der an dem Preisausschreiben teilnimmt, bleibt alles beim Alten. Er muss keine Steuer für seinen Gewinn abführen.

Neu im Ministerialratsentwurf

Es wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn die Steuer den Betrag von € 500,00 im Kalenderjahr übersteigt (ab Gewinnen im Wert von über € 10.000,00). Weiters entsteht die Gebührenpflicht nur, wenn sich das Glücksspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet. Die Steuer wird mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Gewinnspiel veröffentlicht wurde, fällig. Geplant ist das Inkrafttreten der Änderungen mit 1. September 2011.

Bei diesen Änderungen bleibt die tatsächliche Gesetzeswerdung noch abzuwarten.

Stand: 06. Juni 2011

hCards

Logo von Mag. Bernhard Siess – Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
Mag. Bernhard Siess – Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, work: Schulgasse 1, 6020 Innsbruck, Österreich, work: (+43 512) 28 27 67-0, fax: (+43 512) 28 27 67-18
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20