Steuernews für Klienten

Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?

Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann, so spricht man von einem Konsignationslager. ...mehr

Wie wurde die Benutzung von Fahrrädern und E-Bikes durch Dienstnehmer steuerlich besser gestellt?

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen. ...mehr

Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?

Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen möglich. ...mehr

Für welche Fälle wird das neue Finanzamt für Großbetriebe zuständig sein?

Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert. ...mehr

Haftet der Arbeitgeber für das Pendlerpauschale?

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden. ...mehr

Dienstleistungen an ausländische Kunden: Wie gelingt der Nachweis der Unternehmereigenschaft?

Werden Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger im Ausland erbracht, so ist in vielen Fällen zu unterscheiden, ob es sich beim Empfänger um einen Unternehmer handelt oder nicht. ...mehr

Digitalisieren Sie Ihren Kundenkontakt!

Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits aber auch als Risiko für das eigene Geschäftsmodell wahrgenommen. ...mehr

Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. ...mehr

Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums

Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt. ...mehr

Corona-Kurzarbeit

Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). ...mehr

Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen. ...mehr

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor. ...mehr

Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden . ...mehr

Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure

Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag des Bundesministeriums Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung. ...mehr

Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an. ...mehr

Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage. ...mehr

Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. ...mehr

Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?

Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand. ...mehr

Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). ...mehr

Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Illustration

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. Um die Liquidität dieser Unternehmer trotz Auftragsausfällen und Umsatzeinbußen sicherzustellen, wurde ein mit einer Milliarde Euro dotierter Härtefallfonds eingerichtet.

Wer wird gefördert?

Förderungen aus dem Härtefallfonds können von

  • Ein-Personen-Unternehmern,
  • Neuen Selbstständigen (z.B. Trainern, Künstlern),
  • Freien Dienstnehmern,
  • Angehörigen der freien Berufe (z.B. Ärzten),
  • Kleinstunternehmern, die Arbeitnehmer im Ausmaß von höchstens zehn Vollzeitäquivalenten beschäftigen, und
  • Gesellschafter, die nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind,

beantragt werden.

Wann wird gefördert?

Ein Härtefall ist gegeben, wenn zumindest einer der folgenden Umstände eingetreten ist:

  • Der Unternehmer kann seine laufenden Kosten nicht mehr decken,
  • Der Betrieb des Unternehmers ist von einem behördlichen Betretungsverbot nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz betroffen oder
  • Der Unternehmer erleidet Umsatzeinbußen von mindestens 50 % verglichen mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres (besteht das Unternehmen kürzer als ein Jahr, kann stattdessen eine Planungsrechnung herangezogen werden).

Die Förderungen aus dem Härtefallfonds setzen jedenfalls eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb über der Geringfügigkeitsgrenze von € 5.527,92 jährlich voraus. Sofern das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 80 % der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen hat, sind Förderungen aus dem Härtefallfonds hingegen ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen unter anderem bei bestehender Mehrfachversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung und bei zusätzlichen Einkünften (zB aus einer unselbstständigen Beschäftigung) über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 monatlich ebenfalls keine Förderungen aus dem Härtefallfonds zu.

Der umfangreiche Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen ist in den Förderrichtlinien der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ausführlich geregelt und kann tagesaktuell abgerufen werden.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderungen aus dem Härtefallfonds werden als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt. Dabei sind sowohl eine einmalige Soforthilfe (sogenannte „Phase 1“) als auch eine zeitlich begrenzte Unterstützungsleistung (sogenannte „Phase 2“) vorgesehen.

Im Rahmen Soforthilfe („Phase 1“) können, sofern der Antragsteller einen Einkommensteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2017 (oder jünger) verfügt, entweder

  • € 500,- bei einem Nettojahreseinkommen von weniger als € 6.000,- oder
  • € 1.000,- bei einem Nettojahreseinkommen ab € 6.000,-

als Barzuschuss gewährt werden. Verfügt der Antragsteller über keinen entsprechenden Einkommensteuerbescheid, dann ist die Soforthilfe jedenfalls mit € 500,- gedeckelt.

Die laufende Unterstützungsleistung („Phase 2“) wird voraussichtlich anhand der tatsächlichen Umsatzeinbußen ermittelt und dabei bis zu € 2.000,- monatlich für längstens drei Monate betragen. Die Details dazu werden derzeit noch ausgearbeitet.

Wie können Förderungen aus dem Härtefallfonds beantragt werden?

Die Förderungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben.

Anträge auf Soforthilfe („Phase 1“) können ab dem 27.03.2020, 17:00 Uhr, elektronisch unter der Internetadresse https://mein.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html gestellt werden.

Ab wann Anträge auf eine laufende Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds („Phase 2“) gestellt werden können, steht derzeit noch nicht fest.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 27.03.2020 und können sich kurzfristig ändern.

Stand: 27. März 2020

Bild: everythingpossible - Fotolia.com

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