Steuernews für Klienten

Wie ist der neue Investitionsfreibetrag ab 2023 geregelt?

Investitionen: Wie können Unternehmer ab 2023 mit dem Investitionsfreibetrag Steuern sparen? ...mehr

Wann begründet ein Firmenparkplatz einen Sachbezug?

Stellt der Arbeitgeber einen Abstell- oder Garagenplatz in parkraumbewirtschafteten Zonen zur Verfügung, so ergibt sich ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. ...mehr

Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Während Unternehmer in sehr vielen Fällen ihr Einkommen im Rahmen einer Steuererklärung erklären müssen, können Arbeitnehmer, welche an sich einem Lohnsteuerabzug unterliegen, verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. ...mehr

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Neben- und Ferialjob Studierender: Ab welcher Höhe der Einkünfte wird die Familienbeihilfe gestrichen? ...mehr

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2021 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. ...mehr

Welchen Nutzen bringt Ihr Produkt Ihren Kunden?

Stellen Sie den Nutzen für den Kunden in den Mittelpunkt von Verkaufsgesprächen. ...mehr

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2021 bis 30.6. beantragen!

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Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Erstattung aus Drittländern

Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2021 in Drittländern angefallenen Vorsteuern läuft am 30.6.2022 aus. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je nach Land unterschiedlich. Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. Mit dem Antrag müssen die Originalbelege und eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung mitgeschickt werden. Es empfiehlt sich jedenfalls eine Kopie der Originalrechnung selbst aufzubewahren.

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spätestens 30.6.2022 die Rückerstattung der im Jahr 2021 in Österreich angefallenen Vorsteuern beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt beantragen.

Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten

Für Vorsteuervergütungen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) müssen die Anträge elektronisch bis zum 30.9.2022 gestellt werden.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: Mr.Frost - stock.adobe.com

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