Steuernews für Klienten

Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?

Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft? ...mehr

Neuregelung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten

Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet. ...mehr

Banken müssen ausländische Kontoinhaber melden

Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern. ...mehr

Was ist bei der Forschungsprämie zu beachten?

Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %). ...mehr

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Sie haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen. ...mehr

Sozialversicherung: Unterstützung für KMUs bei Krankheit

Alle Unternehmer, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können den Zuschuss erhalten, wenn sie einen Antrag stellen. ...mehr

Im Baugewerbe gilt ein Barzahlungsverbot

Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten. ...mehr

Was ist bei der Forschungsprämie zu beachten?

Forschungsteam

Welche Forschungen werden gefördert?

Für die Ausgaben, die bei Forschung bzw. experimenteller Entwicklung anfallen, können Unternehmen im Nachhinein eine Forschungsprämie geltend machen.

Die Prämie kann unter bestimmten Voraussetzungen von jedem in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen mit betrieblichen Einkünften beantragt werden, das entweder

  • eigenbetriebliche Forschung in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte betreibt oder
  • Forschungsaufträge an Einrichtungen oder Unternehmen vergibt, die sich mit Forschungsaufgaben und experimentellen Entwicklungsaufgaben befassen und deren Sitz in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt.

Prämie erhöht!

Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %).

Dies gilt für alle Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr ab 1.1.2016 beginnt. Die Forschungsprämie wird als Gutschrift am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen verbucht.

Für die Auftragsforschung gilt weiterhin, dass die Prämie nur für Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von höchstens € 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann. Wenn das Wirtschaftsjahr kürzer als zwölf Monate ist, ist dieser Höchstbetrag zu aliquotieren.

Voraussetzung bei eigenbetrieblicher Forschung: Gutachten der FFG

Beantragt ein Steuerpflichtiger eine Forschungsprämie für eine eigenbetriebliche Forschung, hat er ein (kostenloses) Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vorzulegen. In diesem Gutachten wird die Qualität der Forschung beurteilt. Das Gutachten kann über FinanzOnline bei der FFG beantragt werden.

Tipp: Der Antrag für die Forschungsprämie kann sofort nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden. Es muss daher damit nicht auf die Erstellung der Steuererklärung gewartet werden. Er ist jedoch spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellbescheides einzureichen.

Stand: 27. Jänner 2016

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