Steuernews für Klienten

Wie können Arbeitnehmer schon ab Jänner 2019 den Familienbonus Plus nutzen?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Lohn- bzw. Einkommensteuer und soll Familien steuerlich entlasten. ...mehr

Wie vermeide ich Steuerfallen bei Weihnachtsgeschenken?

Damit die Freude über Weihnachtsgeschenke allseits ungetrübt bleibt, informieren wir Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter und Kunden möglichst steuerschonend beschenken können. ...mehr

Können nichtbuchführende Gewerbetreibende ihren Gewinn auch pauschal ermitteln?

Das Einkommensteuergesetz kennt unterschiedliche Möglichkeiten, den Gewinn oder die Betriebsausgaben auch pauschal zu ermitteln. ...mehr

Anpassung von Absetzbeträgen 2019

Der Finanzminister hat nun in einer aktuellen Verordnung auf Basis der Daten des statistischen Amtes der EU festgelegt, welcher Anpassungsfaktor für welches Land zur Anwendung kommt. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. ...mehr

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. ...mehr

Achtung: Keine Mindestangaben-Anmeldung von Dienstnehmern mehr ab 1.1.2019!

Wie berichtet ändert sich ab 2019 die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Sozialversicherung. ...mehr

Was ist eine disruptive Innovation?

Wenn ein bereits erfolgreiches Produkt oder eine erfolgreiche Dienstleistung ersetzt oder vollständig vom Markt verdrängt wird oder die Spielregeln am Markt komplett geändert werden, so spricht man von einer disruptiven Technologie oder einer disruptiven Innovation. ...mehr

Achtung: Keine Mindestangaben-Anmeldung von Dienstnehmern mehr ab 1.1.2019!

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Wie berichtet ändert sich ab 2019 die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Sozialversicherung. Die neue Anmeldung wurde vom Datenumfang stark reduziert und hat elektronisch zu erfolgen.

Ab 1.1.2019 ist die sogenannte Mindestangaben-Anmeldung nicht mehr möglich und das aktuell gebräuchliche Faxformular ist ab diesem Zeitpunkt ungültig. Ab Anfang Jänner wird es nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein, eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt mittels eines neuen Faxformulars per Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) zu erstatten. Dabei ist allerdings die Voraussetzung, dass

  • nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen ist oder
  • die meldepflichtige Stelle nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle, wie z. B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung, durchgeführt wird oder
  • die meldepflichtige Stelle die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (z. B. Steuerberater) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar ist (z. B. bei Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters) oder
  • der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.

Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung aufgrund einer kurzfristigen Ausnahmesituation, ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.

Auch die MAM-App (Mindestangaben-Anmeldungs-App) wird es 2019 nicht mehr geben. Diese App wird ersetzt durch die ELDA-App.

Mit der ELDA-App wird grundsätzlich keine Vor-Ort-Anmeldung möglich sein, sondern nur mehr eine vom Datenumfang reduzierte Anmeldung.

Für fallweise Beschäftigte soll es eine eigene Anmeldung über ELDA geben bzw. ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch, per Fax oder ELDA-App.

Stand: 27. November 2018

Bild: buchachon - Fotolia.com

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